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Der Sportpalast Weissenstein kostet bereits mehr

Dringliche Interpellation betreffend drohende Mehrkosten bei der Sporthalle Weissenstein

Einem Bericht der ‚BernerZeitung‘ vom 13. März 2010 ist zu entnehmen, dass gemäss der neuen Schätzung der Baukommission beim Bau der Sporthalle Weissenstein gegenüber den von Bern und Köniz bewilligten Baukosten von 23. 6 Millionen Franken Mehrkosten von 15% oder mehr als 3. 5 Millionen Franken drohen. Bereits anlässlich der Beratung des Baukredites im Stadtrat am 27. November 2008 wurden Mehrkosten für den ohnehin schon sehr teuren Bau prophezeit, doch wurden diese Warnungen damals nicht ernst genommen.

Abgesehen davon, dass unsere Finanzlage zu einem sorgsamen Umgang mit den öffentlichen Geldern verpflichtet, wäre die Akzeptierung der Kostenüberschreitung besonders stossend, weil der ursprüngliche Projektwettbewerb ein Kostendach von 20 Millionen Franken vorsah. Auch die Vereinbarung zwischen Bern und Köniz aus dem Jahre 2007 sah vor, dass dieser Betrag nicht überschritten werden darf. TeilnehmerInnen des Architekturwettbewerbes, welche diese Vorgabe ernst nahmen, müssten sich heute düpiert vorkommen.

1. Wie werden die Mehrkosten von der Baukommission begründet?

2. Ist der Gemeinderat bereit, über seine Vertretung im Verwaltungsrat der Sporthallen Weissenstein AG für die auf anfangs Mai zu erwartende neue Kostenschätzung eine Verzichtplanung zu erwirken, die insbesondere Investitionen, die nicht dem Breitensport dienen (Zahl der Zuschauerplätze, VIP-Logen, Installationen für die Medien etc.) streichen oder kürzen?

3. Kann der Gemeinderat verbindlich zusichern, dass ein allfällig nötiger Nachkredit, soweit er von der Stadt Bern getragen werden müsste, gemäss Art. 140 GO vor dessen Beanspruchung, also vor Ausführung der Arbeiten, dem Stadtrat vorgelegt würde?

Begründung der Dringlichkeit:
Anfangs Mai soll aufgrund einer neuen Schätzung der Baukosten über das weitere Vorgehen entschieden werden. Sollten vom Verwaltungsrat der Sporthallen Weissenstein AG Mehrkosten beschlossen werden (die zur Hälfte von der Stadt Bern zu tragen wären), ist es wichtig, dass der Stadtrat rechtzeitig informiert wird und gemäss den Bestimmungen in der Gemeindeordnung darüber entscheiden kann.

Einstimmig hat das Ratsbüro des Stadtrates die Dringlichkeit beschlossen

Warum die GPB-DA den Sportpalast abgelehnt hat