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Keine öffentlichen Ressourcen und Gelder für die Projektierung der Waldstadt!
Motion
Das Projekt einer Waldstadt für bis zu 10‘000 EinwohnerInnen ist zu Recht sehr umstritten. 42 Hektaren Wald (die Grösse von 50 Fussballfeldern) müsste gerodet werden. Das Projekt widerspricht diametral der eidg. und kantonalen Waldgesetzgebung. Der Ausgang einer städtischen Abstimmung zur nötigen Umzonung wäre zumindest sehr ungewiss.
Für die 2008 ohne grosse Begeisterung vom Stadtrat gutgeheissenen Postulate für eine Prüfung der Waldstadt-Idee wurde kürzlich vom Stadtrat auf Antrag des Gemeinderates die 2. Fristverlängerung beschlossen, weil der Gemeinderat noch nicht in der Lage war, den versprochenen Prüfungsbericht, der als Basis für den weiteren Diskussionsprozess dienen sollte, zu präsentieren.
Umso befremdlicher ist es, dass, dass im Hintergrund unter aktiver Beteiligung der Stadt Bern und der städtischen ‚Energie Wasser Bern (ewb)‘ die Projektierung vorangetrieben wird. Aus dem Zeitplan und dem Organigramm einer im Internet publizierten *) ausführlichen Präsentation des Projektes an der ‚Swissbau 2010‘ geht hervor, dass bereits 2011, also nächstes Jahr, mit der „Projektumsetzung“ begonnen werden soll.
In der Projektorganisation sind Stadtplaner Christian Wiesmann und die Leiterin der Abteilung Stadtentwicklung, Regula Buchmüller, als Vertretung der Stadt Bern in der „Begleitgruppe Modellvorhaben“ beteiligt. „Aus eigenem Antrieb“ ist Gemeinderat Reto Nause neuerdings Vorstandsmitglied des Projektträgers ‚Förderverein Waldstadt Bremer‘. Die städtische ‚Energie Wasser Bern‘ fungiert als „Projektpartner“ und ist in dieser Rolle ausdrücklich mitverantwortlich für die Projektfinanzierung.
Gemäss Art. 8 der Gemeindeordnung gehört der Umweltschutz zu den Aufgaben der Stadt: „Die Stadt trägt Sorge zu den natürlichen Lebensgrundlagen und hält die Belastung der Umwelt durch staatliche und private Tätigkeiten so gering wie möglich. Bei Gleichwertigkeit der Interessen hat die Erfüllung dieser Aufgabe Vorrang vor andern städtischen Aufgaben“. Auf diese Maxime ist gemäss Art. 6 des ewb-Reglementes ausdrücklich auch die ‚Energie Wasser Bern‘ verpflichtet. Zu den wichtigsten natürlichen Lebensgrundlagen für Mensch, Tierwelt und Fauna gehört der Wald. Eine Waldrodung im geplanten enormen Ausmasse ist mit der Stadtverfassung kaum vereinbar. Zudem gehört die Beteiligung an einem Grosssiedlungsprojekt keineswegs zum Leistungsauftrag und zum Tätigkeitsgebiet gemäss ewb-Reglement. Vielmehr werden mit der Mitfinanzierung der Waldstadt Gelder der Stromkunden zweckentfremdet.
Gravierender noch ist, dass die Stadt mit ihrem voreiligen Engagement in der Diskussion um die Waldstadt Partei geworden ist und beim Prüfungsbericht zu den beiden Postulaten sowie bei der Beurteilung der juristischen Zulässigkeit der Waldstadt nicht mehr interessenfrei handeln kann.
Der Gemeinderat wird beauftragt, keine öffentlichen Ressourcen und Gelder zur Projektierung der Waldstadt einzusetzen, bevor die nötigen planungsrechtlichen Grundlagen rechtsgültig vorliegen.
27. Mai 2010
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http://f-s-u.ch/fileadmin/media/Mitteilungen/ReferatWyss_WaldstadtBremer_100116.pdf



