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Motion zum Jubiläum 25 Jahre UNESCO-Welterbe
Mit 56 ; 11 Stimmen hat der Stadtrat am 11. Juni 2009 der Motion als Postulat zugestimmt. Die gemeinderätliche Antwort umfasst ganze fünf Zeilen (!), was nicht von einer hohen Wertschätzung des Kulturerbes durch die Stadtregierung zeugt. Auf Grund des überwiegend positiven Echos im Rat versprach der Stadtpräsident, einen ausführlichen Prüfungsbericht abzuliefern.
Luzius Theiler GPB-DA
Motion zum Jubiläum „25 Jahre UNESCO-Welterbe“
Mehr politische Verantwortung für die Erhaltung des Stadtbildes übernehmen!
Seit 1983 ist die Altstadt von Bern UNESCO-Weltkulturgut. Zudem ist die Stadt Bern im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz ISOS als Objekt von nationaler Bedeutung aufgeführt. Die Stadt hat damit die Verpflichtung übernommen, das Stadtbild sorgfältig zu pflegen und ungeschmälert an die nächsten Generationen weiterzugeben. Das UNESCO-Label ist zwar berechtigterweise auch ein Argument der Tourismuswerbung, es darf aber nicht nur unter diesem Gesichtspunkt betrachtet werden.
Die Bilanz der Pflege des Kulturgutes während der letzten 25 Jahre fällt zwiespältig aus. Die einzelnen Objekte im Altstadtperimeter sind gemäss kantonalem Baugesetz und städtischer Bauordnung relativ gut geschützt und die städtische Denkmalpflege trägt mit ihrer Fachbegleitung aller Renovations-, Sanierungs und Umbauarbeiten erheblich zum Erhalt der wertvollen Bausubstanz bei.
Hingegen gerät der öffentliche Raum zwischen den Gebäuden immer stärker durch kommerzielle Nutzungen unter Druck. Werbetrams, Reklamefahnen, aufdringliche Geschäftsanschriften, Verkaufspromotionen mit Riesenzelten insbesondere auf dem Waisenhausplatz und dem Bundesplatz passen schlecht zum Weltkulturerbe. Zudem ging die Stadt selber bei Erneuerungsarbeiten wenig respektvoll mit dem Weltkulturerbe um. Der missratene Casinoplatz (nicht mehr als ein Parkhausdeckel), die aus angeblichem Geldmangel unterlassene Pflästerung bei der Erneuerung des Kornhausplatzes und der Spitalgasse und neuerdings die „Reparatur“ der Marktgass-Pflästerung durch Zuschmieren mit Asphalt sind einige unbefriedigende Zeugnisse.
In einem kürzlich erstellten Fachgutachten lehnt die von der Regierungsstatthalterin beigezogene Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EDK) das vom Gemeinderat unbegreiflicherweise seit Jahren forcierte Projekt eines Kioskgebäudes vor dem Käfigturm „als erhebliche Beeinträchtigung des Baudenkmals Käfigturm“ entschieden ab. In diesem Zusammenhang kritisiert die EDK auch die auf dem Bärenplatz errichteten Wintergärten: „Diese Anbauten stellen heute eine neue Raumschicht dar, die Gestaltung und Wirkung des Platzes verunklärt“.
Eine Leserbriefschreiberin vermutete vor einiger Zeit “einmal Kultur geerbt – immer fein raus“. Die Einstellung, dass nach Erhalt der Auszeichnung nichts mehr passieren könne und man daher zum Erbe nicht mehr so Sorge tragen müsse, scheint tatsächlich nicht nur in Bern verbreitet. Dresden, ebenfalls Weltkulturerbe, wurde von der UNESCO wegen eines rücksichtlosen Brückenprojektes über die Elbe auf die „Rote Liste der bedrohten Objekte“ gesetzt. Sollte die Brücke gebaut werden, so beschloss die UNESCO, werde sie Dresden den Welterbetitel aberkennen.
Seit einigen Jahren verlangt die UNESCO periodische Berichte über den Stand der Erhaltung der Güter des Weltkulturerbes. Im letzten Bericht über Bern aus dem Jahre 2005 weist die städtische Denkmalpflege darauf hin, dass die finanziellen und personellen Ressourcen zur Pflege des Weltkulturerbes kaum ausreichen.
Es ist Zeit, dass die Erhaltung des Stadtbildes in der politischen Diskussion wieder den nötigen Stellenwert erhält wobei auch unvermeidliche Konflikte zwischen sinnvollen Entwicklungsmöglichkeiten und der Erhaltung des überlieferten Erbes diskutiert werden müssen. Der Gemeinderat wird daher beauftragt jährlich dem Stadtrat einen Bericht über den Stand der Erhaltung des Berner Weltkulturerbes vorzulegen, der namentlich die folgenden Punkte enthält:
- Realisierte und noch nicht realisierte Vorhaben des Gemeinderates zur Erhaltung des Stadtbildes
- Vorhandene Defizite auf der Ebene der Rechtssetzung beim Schutz des Kulturerbes
- Darlegung aufgetretener Probleme und Konflikte bei den Bemühungen zur Erhaltung des Kulturerbes
- Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kultur und der UNESCO. Inhalt des letzten "rapport périodique“ an die UNESCO und evtl. Reaktionen darauf
- Massnahmen und Einzelprojekte, die vom Tiefbauamt zur Verbesserung des Stadtbildes getroffen wurden (z. B.: Gestaltung Bodenbeläge, Konzepte und Richtlinien zur Nutzung des öffentlichen Raums)
- Massnahmen, die von der Gewerbepolizei zur Verbesserung des Stadtbildes getroffen wurden (z. B.: konsequente Durchsetzung der Richtlinien und Konzepte zur Nutzung des öffentlichen Raums)
- Massnahmen, die vom Bauinspektorat zur Verbesserung des Stadtbildes getroffen wurden (z. B.: Durchsetzung des Reklamereglements und der Reklameverordnung, Anpassungen/Überarbeitungen des Reklamereglements)
- Bericht (Situationsbeurteilung) der Denkmalpflege
- Bericht (Situationsberuteilung) der Stadtbildkommission
18. August 2008
Luzius Theiler



