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Profit gewinnt - Paradisli-Beschwerde verloren

Der neue Entscheid der kantonalen Bau-, Verkehrs und Energiedirektion ist für uns enttäuschend. Ich persönlich und Anwalt Michel Heizmann haben eher mit einem positiven Urteil gerechnet.

Das Urteil folgt pingelig dem Verwaltungsgerichtsurteil von 2003, das mit der der Argumentation, bei einem Bauverbot wäre der Wertverlust des Bodens „unverhältnismässig hoch“ , dem Abbruch des Herrschaftsgartens und der Teilüberbauung des Schönberg-Gutes zustimmte, obwohl dieses in nationalen, kantunalen und Städtischen Denkmalschutz-Inventaren als erhaltenswert eingestuft ist. Das heute beurteilte Baugesuch sei nur eine Folge dieses Urteils. Dass das eine Gebäude auch nach geltendem Recht um mindestens ein Stockwerk zu hoch ist und die Ensemble-Verträglichkeit der Verkehrserschliessung weiterhin ungeklärt bleibt, wird im Entscheid nicht berücksichtigt.

Einmal mehr muss man feststellen, dass rein wirtschaftliche Überlegungen gegenüber den ideellen Anliegen des Schutzes von wertvollem Kulturgut obsiegt haben. Die Stadt (in Form des Boden- und Wohnfonds) kann jetzt ihre Super-Luxuswohnungen im Park bauen. Ob überhaupt noch ein Bedarf dafür besteht, wird sich zeigen. Vielleicht ist die Krise der Boni-Bezüger am Schluss der beste Denkmalschützer…

Ein neuerlicher Weiterzug ans Verwaltungsgericht wäre möglich. Doch angesichts der bereits entstandenen Kosten und des Kostenrisikos müsste schon ein Sponsor für die Kosten garantieren…

Mit den Kosten des heutigen Urteils von fast 10‘000 Franken hat das Paradisli bis jetzt gut 25‘000 Franken gekostet, wovon ca. 8000 Franken bezahlt sind. Wir müssen also sammeln. Das Leide ist, dass so wichtige juristische Fragen schon in letzter Zeit wegen des Kostenrisikos gar nicht mehr weitergezogen wurden, etwa die Verunstaltung der irakischen Botschaft.

Luzius Theiler