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Sieg für die Grundrechte: Kein Umzugsverbot in Bern!

Das Berner Verwaltungsgericht hebt den neuen Artikel im städtischen Kundgebungsreglement KgR wegen Verfassungswidrigkeit einstimmig auf.

Das Gericht folgt damit der breiten Koalition aus Parteien, Gewerkschaften und sozialen Organisationen, die gegen die Einführung des Artikels 6a KgR Beschwerde erhoben hat. Besagter Artikel sähe in der Stadt Bern in der Regel Platzkundgebungen vor, Marschkundgebungen sollten zur Ausnahme werden.

In der heutigen öffentlichen Beratung argumentierten die VerwaltungsrichterInnen, dass Art. 6a KgR gegen die Meinungsäusserungs- und die Versammlungsfreiheit der Bundesverfassung sowie der Verfassung des Kantons Bern verstösst. Diese Grundrechte beinhalten insbesondere das Selbstbestimmungsrecht über die Form einer Kundgebung.

Art. 6a würde eine nicht annehmbare Beschränkung dieses Rechts bedeuten, in dem er Platzkundgebungen zur Regel macht. Marschkundgebungen müssten demnach besonders begründet werden und würden nur im Ausnahmefall bewilligt. Die Gemeindebehörden bekämen damit einen zu weit gehenden Ermessensspielraum um die Form einer Kundgebung einzuschränken. Damit wäre auch die Gefahr verbunden, über das Bewilligungsverfahren eine inhaltlich-politische Kontrolle auszüben und eine abschreckende Wirkung auszulösen. Die von der Stadt in Aussicht gestellte grosszügige Handhabung der Bewilligungspraxis vermag nach Ansicht der RichterInnen die Folgen einer Regelumkehr nicht zu entschärfen.

Nach Ansicht des Gerichts ist die Interessensabwägung darüber, wie eine Kundgebung gestaltet werden soll und wie den Interessen Dritter Rechnung zu tragen sei, jeweils im Einzelfall vorzunehmen. Eine generell abstrakte Regelung in der vorliegenden Unbestimmtheit sei fehl am Platz und berge die Gefahr der Rechtsunsicherheit.

Für die GegnerInnen des neuen Artikels war immer klar, dass die heute bestehende gesetzliche Grundlage vollauf genügt und die Stadt Bern insbesondere mit Artikel 2 des KgR (Bewilligungsverfahren) genügend Spielraum hat, um den verschiedenen Interessen entgegenzukommen. Das Gericht würdigte auch die Bedenken der Polizei gegen einer solchen Platzkundgebungs-Regel sowie die Tatsache, dass bei einer Verweigerung einer Marschkundgebung keine Möglichkeit gegeben ist, rechtzeitig vor dem geplanten Anlass Beschwerde zu führen.

Gestützt auf die Begründungen des heutigen einstimmigen Entscheids muss nach Ansicht der beschwerdeführenden Organisationen auch die bestehende Einschränkung für Kundgebungen auf dem Bundesplatz während den Parlamentsessionen aufgehoben werden.

djb vom 18. 02. 2010

Medienmitteilung der GPB-DA

Die Grüne Partei Bern - Demokratische Alternative als Mit-Beschwerdeführerin freut sich sehr über den Entscheid des bernischen Verwaltungsgerichtes gegen die Einschränkung des Demonstrationsrechtes in der Stadt Bern. Das nun vom obersten kantonalen Gericht als verfassungswidrig aufgehobene generelle Umzugsverbot im Kundgebungsreglement wurde im Frühling 2008 auf Antrag des heutigen Polizeidirektors Nause und der GFL gegen den Willen des Gemeinderates durchgedrückt.

Die GPB-DA hofft, dass das Urteil für alle, die sich als „liberal“ deklarieren , als Anstoss zur Rückbesinnung auf liberale Grundwerte dient.
Dem Urteil kommt gesamtschweizerisch Signalwirkung zu. Es dient hoffentlich dazu, den grassierenden schleichenden Abbau der Grundrechte endlich abzustoppen.