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Stadtrat beschliesst öffentliche Zwangsarbeit für Arme - wer wie stimmte oder sich "kritisch enthielt"

Sumpfblüte der endlosen "Sozialhilfe-Missbrauch"-Debatte: Im Rahmen eines Pilotprojektes "Testarbeitsplätze TAP" sollen "in begründeten Fällen" künftig GesuchstellerInnen um Sozialhilfe gezwungen werden, während eines Monates zu einem "existenzsichernden" Bruttolohn von Fr. 2600.- für Alleinstehende "Citypflege" zu betreiben, d.h. in einem speziellen grünen Gwändli z.B. Spritzen aufzulesen oder sog. illegale Plakätchen abzureissen. Die Leute, denen man nicht traut, sind so von weitem erkennbar...

Die Menschenrechte, zu denen sich auch die Schweiz bekennt, verbieten Zwangsarbeit und Beeinträchtigungen der Ehre und des Rufes einer Person *). Aber der Gemeinderat weiss natürlich: mit welchem Geld soll ein Sozialhilfebezüger einen Prozess bis nach Strassburg führen?

Mit dem Bruttolohn von 2600 Franken setzt die Stadt zudem ein bedenkliches Zeichen: Wer künftig ein Jobangebot weit unter jedem GAV-Tarif ablehnt, ist "unkooperativ" und verliert das Recht auf Sozialhilfe. Dies öffnet Lohndrückerei der übelsten Sorte Tür und Tor.

Dass ein solcher Vorschlag von einem "rot-grünen" Gemeinderat (zugegeben unter starkem Druck von rechts) kommt und noch schlimmer die Grünen von der GFL und ein Teil der SP dem Sozialpranger zustimmte oder sich, wie die Mehrheit der GB-Fraktion nur "kritisch enthielt", ist schockierend. Die offizielle Liste des Namensaufrufes zeigt wer wie gestimmt hat.


*) Art. 12 Erklärung der Menschenrechte:

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Art. 4 Europäischen Menschenrechtskonvention EMK

(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.

Namensaufruf: wer wie stimmte als PDF

TAP-Vorlage an den Stadtrat als PDF